Deshalb passen wir unsere Vergütung per 1. Januar 2026 wie folgt an:
- Saisonale Vergütungssätze: Neu gilt vom 1. Oktober bis 31. März der Wintertarif und vom 1. April bis 30. September der Sommertarif.
- Marktgerechte Vergütung: Unsere Rückliefervergütung basiert neu auf dem Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie.
- Mindestvergütung: Für Produktionsanlagen mit einer Leistung bis 150 kWp gilt neu eine schweizweit einheitliche Mindestvergütung.
Die Abnahme der Herkunftsnachweise von Produktionsanlagen bis 100 kWp erfordert wie bisher eine schriftliche Vereinbarung mit uns und einen Pronovo-Dauerauftrag.
Mehr Informationen finden Sie in unserer detaillierten Preisinformation: