Im kommenden Jahr profitieren grundversorgte Kundinnen und Kunden von einer durchschnittlichen Senkung des Strompreises um 3.85 Rappen pro Kilowattstunde, was einer Ersparnis von rund 12.7 % entspricht.
Mit dem Jahr 2026 treten im Rahmen der neuen Stromgesetzgebung (Mantelerlass) verschiedene Änderungen in Kraft. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines eigenen Messtarifs. Bisher waren die Messkosten im Netznutzungstarif enthalten, künftig werden sie als eigenständige Tarifkomponente ausgewiesen.