Bei der Verfügung des Bundesgerichts handelt es sich lediglich um einen verfahrensleitenden Entscheid. Sie enthält keine materielle Beurteilung der eingereichten Beschwerde und nimmt den späteren Entscheid in der Sache in keiner Weise vorweg.
Die SWG nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis und wird das laufende Verfahren weiterhin sachlich begleiten. Die SWG ist überzeugt, dass das sorgfältig geprüfte und vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte Projekt sämtliche bau- und umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Vorbereitungsarbeiten laufen weiter
Die zulässigen Planungs-, Ausschreibungs- und Vorbereitungsarbeiten werden fortgeführt. Der ursprünglich angestrebte Baustart im Jahr 2027 hängt vom weiteren Verlauf und der Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens ab. Eine Verschiebung auf 2028 ist möglich und wurde von der SWG bereits als Planungsszenario berücksichtigt.
SWG hält an der Realisierung des Windparks fest
«Wir respektieren die Verfügung des Bundesgerichts und werden das Verfahren weiterhin sachlich begleiten. Unser Ziel bleibt, den Windpark nach Abschluss des Verfahrens zügig zu realisieren», sagt Lars Losinger, Geschäftsleiter der SWG.