Wie funktioniert eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?
Bei einer LEG wird lokal produzierter Solarstrom an Personen aus dem gleichen Stadtteil verkauft. So können die Produzentinnen ihren Abnehmerkreis vergrössern. Und die Teilnehmenden bezahlen weniger für ihren Strom.
Können auch Mieterinnen und Mieter an einer LEG teilnehmen?
Ja, gerade für Personen ohne eigenes Haus sind LEG eine interessante Möglichkeit, Solarstrom zu einem attraktiven Preis zu beziehen.
Warum ist der Solarstrom von einer LEG günstiger?
Weil der Netznutzungstarif bei diesem Strom tiefer ist als beim Strom aus dem Netz. Stammt der Strom aus dem eigenen Transformatorenkreis, beträgt die Reduktion 40 Prozent, ansonsten 20 Prozent. Je nach Angebot der Produzentin ist auch der Energiepreis für den Solarstrom günstiger.
Wie wird der bezogene Solarstrom verrechnet?
Die Teilnehmenden einer LEG erhalten für ihren Strom zwei Rechnungen: eine von der LEG für den bezogenen Solarstrom und eine von der SWG für die Netznutzungskosten, die Messkosten, die staatlichen Abgaben und den zusätzlich aus dem Netz bezogenen Strom.
Wer erstellt die Rechnungen der LEG an die Teilnehmenden?
In der Regel beauftragt die LEG damit eine Abrechnungsdienstleisterin. Mittlerweile gibt es verschiedene Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben. Sie verfügen über die erforderlichen Systeme und wissen, welche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Die SWG bietet keine solchen privatwirtschaftlichen Abrechnungsdienstleistungen an.
Welche Rolle spielen die Produzentinnen von Solarstrom bei LEG?
Die Produzentin ist in der Regel die Eigentümerin der Solaranlage – und somit verantwortlich für deren Betrieb und Unterhalt. Sie stellt der LEG ihren selbst produzierten Strom zur Verfügung, sodass möglichst wenig Strom aus dem Netz bezogen werden muss. An einer LEG können sich auch mehrere Produzentinnen beteiligen.
Welche Bedingungen müssen in Grenchen für die Gründung einer LEG erfüllt sein?
Das Grenchner Verteilnetz ist aufgrund technischer Voraussetzungen in drei LEG-Zonen unterteilt. Diese ergeben sich durch die drei Unterwerke der SWG, wo der Strom ins Netz eingespeist wird. Die Gebäude aller Teilnehmenden einer LEG müssen sich innerhalb derselben LEG-Zone befinden. Drei weitere Bedingungen:
Wo sehen die Grenchner Betreiberinnen von Solaranlagen, wer sich an ihrer LEG beteiligen kann?
Die SWG hat dafür eine interaktive Karte aufgeschaltet. Wer dort seine Adresse eingibt, sieht die eigene LEG-Zone und die potenziellen Teilnehmenden für eine LEG.
Muss die Gründung einer LEG der SWG gemeldet werden?
Ja, denn der Betrieb einer LEG bedingt einen Vertrag zwischen der LEG und der SWG. Die Anmeldung muss mindestens drei Monate im Voraus erfolgen. Die erforderlichen Dokumente finden Sie hier.