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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) wird lokal produzierter Strom an Personen aus dem gleichen Quartier oder sogar aus dem gesamten Gemeindegebiet verkauft. So können die Produzentinnen ihren Abnehmerkreis vergrössern. Für die Teilnehmenden reduzieren sich die Netznutzungskosten und meist auch die Energiekosten. 

 

So funktioniert eine LEG

Bei einer LEG verkaufen Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom ihre Energie an Haushalte und Unternehmen aus der gleichen Gemeinde. Im Vergleich zum ZEV und zum vZEV können sich an einer LEG potenziell also mehr Parteien beteiligen. 
 
 
Beim Strom von der LEG müssen die Teilnehmenden weiterhin die staatlichen Abgaben, die Messkosten sowie einen Netznutzungstarif bezahlen. Dieser ist aber reduziert: In den meisten Fällen beträgt die Reduktion 40 Prozent, bei Strom von ausserhalb des eigenen Transformatorenkreises 20 Prozent. Unter dem Strich bezahlen die Teilnehmenden also weniger für ihren Strom. Die Produzentinnen und Produzenten wiederum können für ihren Solarstrom einen höheren Verkaufspreis erzielen, als wenn sie ihn regulär ins Netz einspeisen. 
 
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Kategorie: "Stromrechnung"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Voraussetzungen für die Gründung einer LEG

Gleiche Gemeinde
Alle Teilnehmenden einer LEG müssen sich im gleichen Gemeindegebiet und im Netzgebiet der gleichen Verteilnetzbetreiberin befinden. In der Stadt Grenchen müssen sie zudem der gleichen LEG-Zone angehören (siehe «Gleiche LEG-Zone»). 
Gleiche Netzebene
Die Gebäude aller Teilnehmenden müssen auf der gleichen Netzebene ans Stromnetz angeschlossen sein. In der Regel ist dies die Niederspannungsebene. 
Gleiche LEG-Zone
Das Grenchner Verteilnetz ist aufgrund technischer Voraussetzungen in drei LEG-Zonen unterteilt. Diese ergeben sich durch unsere drei Unterwerke, wo der Strom in unser Netz eingespeist wird. Die Gebäude aller Teilnehmenden einer LEG müssen sich innerhalb derselben LEG-Zone befinden. 
Verhältnis Anschlussleistung zu Produktion
Die gesamte Produktionsleistung (kWp) der beteiligten Solaranlagen muss mindestens fünf Prozent der gesamten Anschlussleistung der teilnehmenden Stromkonsumentinnen und -konsumenten betragen. Als Anschlussleistung gilt die bezugsberechtigte Leistung des Hausanschlusses. 
Geeignete Zähler
Die Zähler einer LEG müssen lastgangfähig sein – den Stromverbrauch also in 15-Minuten-Werten erfassen. Der Zähleraustausch erfolgt durch uns. Befinden sich die bestehenden Zähler in asbesthaltigen Elektroverteilungen, ist die LEG verpflichtet, die Verteilungen ersetzen zu lassen. 

Beteiligte bei einer LEG

Eine LEG umfasst verschiedene Rollen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die beteiligten Partien und ihre Aufgaben: 

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Verteilnetzbetreiberin

Als Verteilnetzbetreiberin in Grenchen erbringen wir für Ihre LEG folgende Aufgaben: 

  • Prüfen der LEG-Voraussetzungen bei der Anmeldung 
  • Lieferung des zusätzlich zum Solarstrom benötigten Stroms aus dem Netz 
  • Verrechnung des zusätzlich benötigten Stroms sowie der Netznutzungskosten, der Messkosten und der staatlichen Abgaben an die einzelnen Teilnehmenden 
  • Vergütung des nicht selbst verbrauchten, ins Netz eingespeisten Solarstroms 
  • Übermittlung der Verbrauchsdaten an den beauftragten Abrechnungsdienstleister für die LEG-interne Verrechnung des Solarstroms 
 
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(Tab id: module_17612061560967; Tab name: Abrechnungsdienstleisterin)

Abrechnungsdienstleisterin

Zu den Aufgaben Ihrer LEG gehört es, den individuellen Verbrauch aller Teilnehmenden an Solarstrom zu verrechnen. Damit beauftragen Sie am besten eine Abrechnungsdienstleisterin. Mittlerweile gibt es verschiedene Unternehmen, die sich auf die Abrechnung von ZEV, vZEV und LEG spezialisiert haben. Sie verfügen über die erforderlichen Systeme und wissen, welche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Wir bieten keine solchen privatwirtschaftlichen Abrechnungsdienstleistungen an. 

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(Tab id: module_17612061560967; Tab name: LEG-Vertreterin)

LEG-Vertreterin

Die LEG-Vertreterin ist unsere Ansprechperson bei der LEG und meldet uns Mutationen wie Ein- und Austritte von Teilnehmenden. Innerhalb der LEG regelt sie die Konditionen für die Teilnahme in einem Vertrag mit allen Beteiligten. Zudem ist sie für die korrekte Abrechnung des bezogenen Solarstroms verantwortlich und beauftragt damit in der Regel eine Abrechnungsdienstleisterin. 

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(Tab id: module_17612061560967; Tab name: Produzentin)

Produzentin

Die Produzentin ist in der Regel die Eigentümerin der Solaranlage – und somit verantwortlich für deren Betrieb und Unterhalt. Sie stellt der LEG ihren selbst produzierten Strom zur Verfügung, sodass möglichst wenig Strom aus dem Netz bezogen werden muss. An einer LEG können sich auch mehrere Produzentinnen beteiligen. 

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(Tab id: module_17612061560967; Tab name: LEG-Teilnehmerin)

LEG-Teilnehmerin

Wer einer LEG beitritt, hat folgende Vorteile: 

  • Der Netznutzungstarif für den Solarstrom der LEG ist tiefer als beim Strom aus dem Netz. 
  • Je nach Angebot der Produzentin ist auch der Energiepreis für den Solarstrom günstiger. 

 Die Teilnehmenden erhalten für ihren Strom zwei Rechnungen: 

  1. Rechnung von der LEG für den bezogenen Solarstrom 

  2. Rechnung von uns für die Netznutzungskosten, die Messkosten, die staatlichen Abgaben und den zusätzlich aus dem Netz bezogenen Strom. 
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Mit wem ist eine LEG möglich?

Geben Sie auf unserer interaktiven Karte oben links Ihre Adresse ein, um in Ihrer LEG-Zone potenzielle Teilnehmende für eine LEG zu sehen. 

Erklärung Karte

Auf den ersten Blick sehen Sie blaue und grüne Punkte. Gleiche Farben können untereinander eine LEG gründen. Sobald Sie zoomen, erscheinen detaillierte Punkte.

  • Gleicher Buchstabe und gleiche Zahl = höchste Rabattstufe, - 40 Prozent (gilt für den Netznutzungstarif des untereinander verteilten Solarstroms und alle LEG-Teilnehmenden)
  • Gleicher Buchstabe und andere Zahl = - 20 Prozent (gilt für den Netznutzungstarif des untereinander verteilten Solarstroms und alle LEG-Teilnehmenden)

Alle wichtigen Formulare

Nutzen Sie unsere Formulare zu den Eigenverbrauchsgemeinschaften. 

 

Anmeldung LEG

Sie haben sich für eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft entschieden, dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

Sie müssen Ihre LEG mindestens drei Monate vor der Gründung bei uns anmelden. Reichen Sie uns dazu folgende Dokumente ein:

- LEG-Anmeldung (folgt anfangs 2026)

- Unterschriebener LEG-Vertrag (folgt anfangs 2026)

Haben Sie Fragen?

Interessieren Sie sich für die Gründung einer LEG? Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Thomas Andres

Kundenberater Energie
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