Um Schäden und Unfälle zu vermeiden, ist die notwendige Sorgfaltspflicht einzuhalten. Vor Beginn von Arbeiten im Bereich von SWG-Werkleitungen (Strom, Wasser, Gas und Steuerkabel) muss eine Werkleitungserhebung eingeholt werden.
Eine Planauskunft über unsere Werkleitungen bieten wir für Sie gebührenfrei für die nachfolgenden Gemeinden an: Bätterkinden, Bellach, Bettlach, Buchegg, Büren an der Aare, Court, Lengnau, Leuzigen, Lohn-Ammannsegg, Lüsslingen-Nennigkofen, Lüterkofen-Ichertswil, Meinisberg, Obergerlafingen, Recherswil, Rüti bei Büren, Selzach, Solothurn, Utzenstorf, Wiler bei Utzenstorf, Zielebach).
Ausgenommen sind Bauvorhaben in Grenchen. Für diese bitten wir Sie, sich direkt an den Leitungskataster der Baudirektion Grenchen zu wenden.
Beachten Sie bitte auch unser Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zu Tiefbauarbeiten.