Solarstrom – Energie vom eigenen Dach

Eine Photovoltaikanlage – auch PV-Anlage oder Solaranlage genannt – ermöglicht eine unabhängige und ökologische Stromproduktion aus Sonnenenergie. Zudem können die Stromkosten durch den Eigenverbrauch von Solarenergie gesenkt werden. Die SWG unterstützt die nachhaltige Solarstromproduktion und hilft bei Fragen gerne weiter.

 

Bauprozess von Photovoltaikanlagen

Bei der Planung und Realisierung von Photovoltaikanlagen müssen einige Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Machbarkeitsprüfung, die Einholung von Bewilligungen oder die Beglaubigung der PV-Anlage. Mehr Informationen zum Bauablauf befinden sich unter den folgenden Links.

Fördergelder für Photovoltaikanlagen

Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes. Mit der Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber/innen Fördergelder im Umfang von ca. 30% der Investitionskosten. Die Einmalvergütung wird in untenstehenden Programmen gewährt.

Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) 
Zur KLEIV gehören Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp. Die Fördergelder können nach der Inbetriebnahme beantragt werden.

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
Zur GREIV gehören Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp. Die Fördergelder können bereits vor dem Anlagenbau beantragt werden.

Weitere Informationen zu den Fördermitteln können unter www.pronovo.ch eingesehen werden.

HerkunftsnachweisE (HKN)

Herkunftsnachweise deklarieren die Stromherkunft der produzierten Energie. Bei PV-Anlagen werden somit pro eingespiesene Kilowattstunde (kWh) Herkunftsnachweise aus Solarstrom generiert, welche einen ökologischen Mehrwert aufweisen. Die SWG kauft in ihrem Netzgebiet für Anlagen < 100 kWp die Herkunftsnachweise zum aktuellen Vergütunssatz ab. Die Vergütung wird jährlich im Regulierungsprozess kalkuliert und kann sich ändern. Basis für die Vergütung ist eine gemeinsame Vereinbarung. Bitte kontaktieren Sie dazu die SWG. Weitere Informationen zu den Herkunftsnachweisen können unter www.pronovo.ch eingesehen werden.

RÜCKLIEFERVERGÜTUNG FÜR SOLARSTROM

Die SWG vergütet den eingespiesenen Solarstrom zum aktuellen Rückliefertarif. Für jenen Strom, der hergestellt und selbst verbraucht wird, gibt es keine Entschädigung.

Verwendung des Solarstroms

Solaranlagen weisen eine Lebensdauer von ca. 30 Jahren auf. Während dieser Zeit bestehen verschiedene Möglichkeiten, den produzierten Strom zu verwenden.

Einspeisung ohne Eigenverbrauch

Der Solarstrom wird komplett ins Stromnetz eingespiesen und zum aktuellen Rückliefertarif vergütet. Diese Variante wurde vorwiegend vor 2014 umgesetzt, weil damals der Eigenverbrauch noch nicht im Energiegesetz verankert war.    

 

Einspeisung mit Eigenverbrauch

In erster Linie wird der Solarstrom durch die elektrischen Geräte der Anlagenbetreiberin verbraucht. Ist die Energieproduktion höher als der Verbrauch, wird die überschüssige Energie ins Stromnetz eingespiesen und zum aktuellen Rückliefertarif vergütet. Beim Eigenverbrauch können finanzielle Vorteile erzielt werden, indem die Netzkosten sowie öffentliche Abgaben im Vergleich zum herkömmlichen Netzstrom eingespart werden.
   

 

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der Eigenverbrauch von Solarstrom wird vom Energiegesetz seit 2018 für mehrere Endverbraucher wie Mieter und/oder Stockwerk- bzw. Grundeigentümer vorgesehen, damit der Solarstrom wirtschaftlich noch attraktiver wird. In dem Factsheet «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)» werden die wichtigsten Aspekte dargelegt.  

 

STECKBARE PV-Module

Solartische und Plug n’ Play Anlagen liegen voll im Trend.

Die SWG hat die wichtigsten Sicherheitstipps zusammengestellt, damit das kleine Kraftwerk im Garten auch sicher und voller Freude betrieben werden kann, was es zu beachten gibt und wie man sich für die Vergütung der eingespiesenen Energie anmeldet.

PV-Contracting

Beim PV-Contracting finanziert, baut und betreibt die SWG eine Photovoltaikanlage einer Gebäudeigentümerin. Die Bedingung ist eine grosse, gut nutzbare Dachfläche von mindestens 200 m2. Die Gebäudeeigentümerin profitiert von einem attraktiven Solartarif für den Eigenverbrauch des Solarstroms. Nachdem die Vertragslaufzeit von 25 Jahren verstrichen ist, besteht die Möglichkeit, die Photovoltaikanlage zu übernehmen, den Vertrag zu verlängern, oder die Anlage durch die SWG zurückbauen zu lassen. Referenzprojekte zum PV-Contracting befinden sich unter folgendem Link.

S. Schwarz

IHR KONTAKT ZUM THEMA «SOLAR»

Steve Schwarz
Projektleiter Photovoltaik/Biogas

E-Mail
Telefon 032 654 66 85

 
 

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