1. Webseite der SWG abrufen Webseite SWG
2. Kundencenter anwählen (oben links)
3. Kundencenter öffnet sich automatisch in neuem Fenster
4.
«Jetzt registrieren» anwählen und den Namen &
die Kundennummer eingeben (Ihre Kundennummer finden Sie
auf einer SWG Rechnung.)
5. E-Mail und gewünschtes Passwort eingeben
6. Mit «Senden» die Registrierung im Kundencenterabschliessen
Das Kundenportal dient Ihnen als Rechnungs- und Verbrauchsübersicht. Zudem können Sie Umzugsmeldungen, Tarif-Wechsel usw. simpel digital erfassen.
Aufgrund der Programmierung des Portals müssen Sie lediglich Ihren vollständigen Nachnamen und ihre Kundennummer beim Login eingeben. Der Vorname muss dabei vernachlässigt werden.
Einerseits damit Sie vor der Verrechnung allfälliger ungebrauchter Mehrkosten geschützt sind und andererseits zur korrekten internen Abrechnung der Energiebezüge der Kundschaft. Am besten informieren Sie uns bereits einen Monat im Voraus über Ihren Umzug, damit wir die Zähler Ihrer Wohnung rechtzeitig ablesen können.
Schriftliche Umzugsmeldungen werden aufgrund von gegenseitigen Haftungsfragestellungen durchgeführt. Durch die schriftliche Meldung können einerseits Kundenabrechnungen zeitlich korrekt terminiert werden und andererseits Missverständnisse bei Verwaltungsmutationen verhindert werden.
Wenn
Sie Fehler bei Ihren Unterlagen feststellen, können Sie diese jederzeit, durch
eine schriftliche Meldung an die SWG Grenchen, mitteilen.
Die QR-Rechnung ersetzt in den nächsten Jahren den roten und orangen Einzahlungsschein. In erster Linie, soll die QR-Rechnung die elektronische Zahlung vereinfachen, weil der aufgedruckte QR-Code alle für die Zahlungsabwicklung benötigten Informationen enthält.
Und so funktioniert es:
Am einfachsten bezahlen Sie die QR-Rechnung digital mit E-Banking oder mit Ihrer Mobile Banking App. Scannen Sie einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone oder der Laptop-Kamera und lösen Sie die Zahlung aus.
Die Rechnung kann aber auch weiterhin manuell oder am Postschalter getätigt werden.
Das
Online-Kundencenter
bietet Ihnen diverse Übersichten zu den aktuellen und vergangenen Verbräuchen
an. Gleiches gilt auch für Rechnungen, welche entweder bereits beglichen oder
noch offen sind.
Ja, es stehen Ihnen zwei Arten von papierlosen Rechnungen zur Wahl:
Überall,
wo ein Stromzähler installiert ist, muss in Grenchen eine Kehrichtgebühr
entrichtet werden. Die Kehrichtgebühr wird nicht von der SWG direkt, sondern
durch die Stadt Grenchen erhoben. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die
Gebühr aber Teil Ihrer Energierechnung. Die Einnahmen werden von der SWG
vollumfänglich an die Stadtkasse überwiesen. Falls Sie Fragen bezüglich den
Kehrrichtgebühren haben, können Sie sich direkt an die Baudirektion resp. den
Werkhof der Stadt Grenchen wenden.
Der Energieverbrauch wird bei Grenchner Haushalten mit einem Smart Meter monatlich abgerechnet. In den Aussengemeinden erfolgt die Abrechnung quartalsweise. Die Rechnung gilt es innert 30 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird seitens SWG Grenchen zuerst eine entsprechende Zahlungserinnerung ausgelöst, bevor Mahngebühren entstehen.
Falls eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wurde, wird vorerst eine kostenlose Zahlungserinnerung ausgelöst. Diese ermöglicht es der Kundschaft ohne Mehrkosten ausstehende Beträge einzuzahlen. Falls diese ebenfalls nicht respektiert wird, erfolgen kostenpflichtige Mahnungsstufen.
Die SWG Grenchen hat den Kundenwunsch «Twint als Zahlungsfunktion» wahrgenommen und versucht diesen mittelfristig umzusetzen. Aktuell sind alternative digitale Kanäle wie E-Bills oder LSV zu verwenden.
Die Stromversorgung besteht vereinfacht gesagt aus zwei Komponenten – dem Stromnetz, welches durch die SWG in Stand gehalten wird sowie die hindurchfliessende elektrische Energie, welche die SWG an den internationalen Strommärkten einkauft. Das Stromgesetzt schreibt vor, dass die Kosten für Energie und Netz entsprechend aufgeteilt werden.
Auf Ihrer Stromrechnung ist das bezogene Stromprodukt ausgewiesen. Wird nicht aufgeschlüsselt aus welchen Stromquellen sich das Produkt genau zusammensetzt, können Sie das im Kundencenter unter der Kategoire «Strom» nachschauen.
Für jede Kilowattstunde Strom bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten an den Bund eine Abgabe, welche erneuerbare Energien fördert. Mit den Einnahmen werden bspw. Windkraftanlagen oder kleine Wasserkraftwerke unterstützt. Warum das nötig ist?
Bei Anlagen, welche erneuerbare Energien produzieren, fallen die Produktionskosten für den Strom oft höher aus als der Preis, welcher die Produzenten beim Stromverkauf erzielen. Ohne eine Vergütung des Bundes wäre der Anreiz klein, weitere solche Kraftwerke zu bauen. Geförderter Strom ist also jener Strom, für den die Produzenten eine Vergütung bekommen. lm Gegenzug erhält die Schweizer Bevölkerung mehr Strom aus erneuerbaren Energien.
Der Hochtarif (Tag) gilt von 7.00 bis 21.00 Uhr, der Niedertarif (Nacht) von 21.00 bis 7.00 Uhr
Mit dieser fixen monatlichen Gebühr deckt die SWG einen Teil ihrer Kosten für die Administration (Zähler, Ablesung, Verrechnung, Eichung, Unterhalt, etc.).
Beim «Grenchner Wasser» liegt die Wasserhärte zwischen 18 und 28 °fH. Es gilt damit als mittelhart bis ziemlich hart. Es empfiehlt sich deshalb gewisse Geräte wie bspw. ein Wasserkocher öfters zu entkalken.
Eine defekte Installation oder kaputte Geräte (Toilettenspülung, tropfende Wasserhahn, feuchte Leitung) könnten mögliche Ursachen sein. Prüfen Sie dies oder beauftragen Sie eine Installationsfirma.
Sollten unsere Zählerableser nach mehrmaligen Versuchen nicht zum Zähler gelangen, wird eine Ablesekarte im Briefkasten deponiert. Die Angaben dienen uns als Grundlage für eine korrekte Verrechnung.
Durch den aktuell sehr volatilen Markt, ergeben sich schnelle Tarif-Änderungen, weswegen mehrfach Ablesekarten ausgelöst werden müssen.
Viele Faktoren spielen bei der Preisbildung eine Rolle. Im Erklärvideo vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) werden die verschiedenen Aspekte erklärt und erläutert: Wie kommt der Strompreis zustande? - YouTube
Die Energietarife hängen vor allem von fünf Einflussfaktoren ab.
Das liegt an den lokalen Unterschieden sowohl bei den Energietarifen als auch bei den Netznutzungstarifen: