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Solar

Mit einer eigenen Solaranlage unterstützen Sie die nachhaltige Stromproduktion aus Sonnenenergie und senken Ihre Stromkosten. Besonders wirtschaftlich ist Ihre Photovoltaikanlage, wenn Sie einen möglichst grossen Teil des produzierten Solarstroms selbst verbrauchen. Wir beraten Sie rund um Ihre Solaranlage. Hier erhalten Sie einen guten Überblick über die wichtigsten Punkte.

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Kategorie: "Stromrechnung"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

So funktioniert der Anschlussprozess Ihrer Solaranlage

Installateur kontaktieren

Bestimmen Sie den Installateur, der Ihre Solaranlage ans Stromnetz anschliessen soll. Er übernimmt die damit verbundene Planung – etwa zur Einspeiseleistung – und auch die gesamte Koordination mit uns.

Technisches Anschlussgesuch und Installationsanzeige einreichen

Der Installateur reicht uns ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) und eine Installationsanzeige (IA) ein. Unsere Fachleute prüfen den Anschluss und treffen netztechnische Vorabklärungen. So können sie beurteilen, ob Ihre Solaranlage eine Anschlussverstärkung oder eine Netzverstärkung erfordert. Sind keine netzseitigen Massnahmen nötig, erhalten Sie von uns eine Bewilligung für den Anschluss.

Solaranlage installieren

Sobald unsere Bewilligung vorliegt, kann die Solaranlage installiert und ans Stromnetz angeschlossen werden.

Stromzähler bestellen

Ihr Installateur bestellt bei uns einen Stromzähler. Unsere Fachleute koordinieren die Zählermontage mit dem Installateur.

Dokumente zu Schluss- und Abnahmekontrollen einreichen

Nach der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage reicht uns der 
Installateur folgende Dokumente ein: 

- Sicherheitsnachweis (SiNa)

- Mess- und Prüfprotokoll

- Abnahmeprotokoll 

Solaranlage beglaubigen lassen

Sobald Ihre Solaranlage Strom ins Netz einspeist und der Zähler montiert ist, können Sie sie von einem Elektrosicherheitsberater mit entsprechender Bewilligung oder einem akkreditierten Auditor beglaubigen lassen. Sie benötigen die Beglaubigung, um bei Pronovo einen Förderbeitrag zu beantragen und für Ihre Solaranlage Herkunftsnachweise (HKN) zu erhalten. Diesen ökologischen Mehrwert Ihres Solarstroms können Sie uns verkaufen, sofern die Anlage kleiner als 100kWp ist.

Förderung und Vergütung

Mehrere finanzielle Instrumente sorgen dafür, dass sich Ihre Solaranlage auch wirtschaftlich rechnet. Einerseits profitieren Sie von einem einmaligen Förderbeitrag des Bundes. Andererseits erhalten Sie Vergütungen für die ins Netz eingespeiste Energie und für den ökologischen Mehrwert Ihres Solarstroms.

Förderbeitrag

Der Bund unterstützt Ihre Solaranlage mit einem Förderbeitrag. Diese Einmalvergütung beantragen Sie bei Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle des Bundes.

Rückliefervergütung

Jenen Teil Ihres Solarstroms, den Sie nicht selbst verbrauchen, speisen Sie in unser Stromnetz ein. Wir vergüten ihn zum aktuellen Rückliefertarif.

Herkunftsnachweise

Für Ihren Solarstrom erhalten Sie Herkunftsnachweise (HKN), die den ökologischen Mehrwert ausweisen. Die HKN können Sie uns oder einer anderen Abnehmerin verkaufen.

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Eigenver­brauchsgemein­schaften

Welche Modelle gibt es und was ist überhaupt ein ZEV, vZEV oder LEG?

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Kategorie: "Stromrechnung"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

70 %-Einspeiseregel für PV‑Anlagen in Grenchen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz eine neue Vorgabe für Photovoltaikanlagen zur netzdienlichen Einspeisung. (Gesetzliche Grundlage: StromVG Art. 17c Abs.4 und StromVV Art. 19c Abs. 4)

Begrenzung der Netzeinspeisung

PV‑Anlagen dürfen maximal 70 % ihrer installierten Modulleistung (DC‑Leistung) ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Eigenverbrauch bleibt unverändert

Selbst genutzter Solarstrom ist nicht betroffen. Auch Batteriespeicher können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.

Nur geringe Ertragsverluste

 Die Begrenzung betrifft hauptsächlich seltene Leistungsspitzen. Der Produktionsverlust liegt typischerweise unter 3 % der Jahresproduktion.

Betroffene Anlagen

Neue PV‑Anlagen ab 01.01.2026 sowie bestehende Anlagen, wenn z. B. der Wechselrichter ersetzt wird.

Ziel der Regelung

Reduktion von Leistungsspitzen im Stromnetz sowie Entlastung der Netzinfrastruktur, damit mehr PV‑Anlagen integriert werden können.

Ertragsverlust

Die Energie, welche auf Grund der 70%-Einspeiseregelung nicht in das Netz der SWG eingespiesen werden darf, wird nicht vergütet.

Kurz zusammengefasst
PV‑Anlagen dürfen weiterhin normal produzieren, jedoch maximal 70 % der installierten Leistung ins Netz einspeisen.
Der Eigenverbrauch bleibt frei nutzbar und der Ertragsverlust ist in der Praxis sehr gering.

Steckbare Photovoltaik-Module

Plug-and-Play-Anlagen, die etwa am Balkon montiert werden, liegen voll im Trend. Sind auch Sie an einer solchen Anlage interessiert? Auf unserem Anmeldeformular für steckfertige Erzeuger finden Sie wichtige Informationen, wie Sie das kleine Kraftwerk sicher betreiben, wie die eingespeiste Energie vergütet wird und was Sie sonst noch beachten sollten.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie rund um den Anschluss Ihrer Solaranlage ans Stromnetz und beantworten Ihre übrigen Fragen zur Photovoltaik in Grenchen.

Andreas Saladin

Leiter Hausinstallationskontrolle
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