Solar
Mit einer eigenen Solaranlage unterstützen Sie die nachhaltige Stromproduktion aus Sonnenenergie und senken Ihre Stromkosten. Besonders wirtschaftlich ist Ihre Photovoltaikanlage, wenn Sie einen möglichst grossen Teil des produzierten Solarstroms selbst verbrauchen. Wir beraten Sie rund um Ihre Solaranlage. Hier erhalten Sie einen guten Überblick über die wichtigsten Punkte.
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Kategorie: "Stromrechnung"
So funktioniert der Anschlussprozess Ihrer Solaranlage
Installateur kontaktieren
Bestimmen Sie den Installateur, der Ihre Solaranlage ans Stromnetz anschliessen soll. Er übernimmt die damit verbundene Planung – etwa zur Einspeiseleistung – und auch die gesamte Koordination mit uns.
Technisches Anschlussgesuch und Installationsanzeige einreichen
Der Installateur reicht uns ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) und eine Installationsanzeige (IA) ein. Unsere Fachleute prüfen den Anschluss und treffen netztechnische Vorabklärungen. So können sie beurteilen, ob Ihre Solaranlage eine Anschlussverstärkung oder eine Netzverstärkung erfordert. Sind keine netzseitigen Massnahmen nötig, erhalten Sie von uns eine Bewilligung für den Anschluss.
Solaranlage installieren
Sobald unsere Bewilligung vorliegt, kann die Solaranlage installiert und ans Stromnetz angeschlossen werden.
Stromzähler bestellen
Ihr Installateur bestellt bei uns einen Stromzähler. Unsere Fachleute koordinieren die Zählermontage mit dem Installateur.
Dokumente zu Schluss- und Abnahmekontrollen einreichen
Nach der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage reicht uns der
Installateur folgende Dokumente ein:
- Sicherheitsnachweis (SiNa)
- Mess- und Prüfprotokoll
- Abnahmeprotokoll
Solaranlage beglaubigen lassen
Sobald Ihre Solaranlage Strom ins Netz einspeist und der Zähler montiert ist, können Sie sie von einem Elektrosicherheitsberater mit entsprechender Bewilligung oder einem akkreditierten Auditor beglaubigen lassen. Sie benötigen die Beglaubigung, um bei Pronovo einen Förderbeitrag zu beantragen und für Ihre Solaranlage Herkunftsnachweise (HKN) zu erhalten. Diesen ökologischen Mehrwert Ihres Solarstroms können Sie uns verkaufen, sofern die Anlage kleiner als 100kWp ist.
Förderung und Vergütung
Mehrere finanzielle Instrumente sorgen dafür, dass sich Ihre Solaranlage auch wirtschaftlich rechnet. Einerseits profitieren Sie von einem einmaligen Förderbeitrag des Bundes. Andererseits erhalten Sie Vergütungen für die ins Netz eingespeiste Energie und für den ökologischen Mehrwert Ihres Solarstroms.
Förderbeitrag
Der Bund unterstützt Ihre Solaranlage mit einem Förderbeitrag. Diese Einmalvergütung beantragen Sie bei Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle des Bundes.
Rückliefervergütung
Jenen Teil Ihres Solarstroms, den Sie nicht selbst verbrauchen, speisen Sie in unser Stromnetz ein. Wir vergüten ihn zum aktuellen Rückliefertarif.
Herkunftsnachweise
Für Ihren Solarstrom erhalten Sie Herkunftsnachweise (HKN), die den ökologischen Mehrwert ausweisen. Die HKN können Sie uns oder einer anderen Abnehmerin verkaufen.
Eigenverbrauchsgemeinschaften
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Finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Thema.
Kategorie: "Stromrechnung"
70 %-Einspeiseregel für PV‑Anlagen in Grenchen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz eine neue Vorgabe für Photovoltaikanlagen zur netzdienlichen Einspeisung. (Gesetzliche Grundlage: StromVG Art. 17c Abs.4 und StromVV Art. 19c Abs. 4)
Begrenzung der Netzeinspeisung
PV‑Anlagen dürfen maximal 70 % ihrer installierten Modulleistung (DC‑Leistung) ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Eigenverbrauch bleibt unverändert
Selbst genutzter Solarstrom ist nicht betroffen. Auch Batteriespeicher können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Nur geringe Ertragsverluste
Die Begrenzung betrifft hauptsächlich seltene Leistungsspitzen. Der Produktionsverlust liegt typischerweise unter 3 % der Jahresproduktion.
Betroffene Anlagen
Neue PV‑Anlagen ab 01.01.2026 sowie bestehende Anlagen, wenn z. B. der Wechselrichter ersetzt wird.
Ziel der Regelung
Reduktion von Leistungsspitzen im Stromnetz sowie Entlastung der Netzinfrastruktur, damit mehr PV‑Anlagen integriert werden können.
Ertragsverlust
Die Energie, welche auf Grund der 70%-Einspeiseregelung nicht in das Netz der SWG eingespiesen werden darf, wird nicht vergütet.
Kurz zusammengefasst
PV‑Anlagen dürfen weiterhin normal produzieren, jedoch maximal 70 % der installierten Leistung ins Netz einspeisen.
Der Eigenverbrauch bleibt frei nutzbar und der Ertragsverlust ist in der Praxis sehr gering.
Steckbare Photovoltaik-Module
Plug-and-Play-Anlagen, die etwa am Balkon montiert werden, liegen voll im Trend. Sind auch Sie an einer solchen Anlage interessiert? Auf unserem Anmeldeformular für steckfertige Erzeuger finden Sie wichtige Informationen, wie Sie das kleine Kraftwerk sicher betreiben, wie die eingespeiste Energie vergütet wird und was Sie sonst noch beachten sollten.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie rund um den Anschluss Ihrer Solaranlage ans Stromnetz und beantworten Ihre übrigen Fragen zur Photovoltaik in Grenchen.