Abnahme- und Sicherheitskontrollen

Ob bei Strom, Erdgas oder Wasser: Die Sicherheit hat höchste Priorität. Deshalb sind für die Hausinstallationen und für einige Geräte Abnahmekontrollen und Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Wir kümmern uns entweder selbst um diese Kontrollen oder verlangen einen Nachweis, dass sie durchgeführt wurden.

Abnahmekontrolle Erdgas

Wir nehmen jede mit Erdgas betriebene Heizung ab, bevor sie benutzt werden darf. Als Hauseigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass uns alle Änderungen an Ihrer Heizung gemeldet werden. Damit die Abnahmekontrolle bei Ihrer neuen oder sanierten Gasheizung termingerecht erfolgen kann, empfiehlt sich eine Anmeldung mindestens drei Tage vor dem Installationstermin. Das Formular für die Anmeldung füllt Ihr Heizungsinstallateur aus. Meist vereinbart er mit unserer Installationskontrolle auch gleich den Termin für die Abnahmekontrolle. Unser Tipp an Sie als Hauseigentümer: Sprechen Sie sich mit Ihrem Heizungsinstallateur genau ab, damit er sich rechtzeitig um die Anmeldung kümmert.

Bei der Abnahmekontrolle einer Gasheizung macht unser Installationskontrolleur eine Sicht- und eine Druckprobe. Ausserdem prüft er, ob die auf dem Anmeldeformular gemeldete Leistung der Anlage stimmt, und erstellt über die Abnahme ein Abnahmeprotokoll. Besteht Ihre Heizung sämtliche Kontrollen, kann sie ihren Betrieb aufnehmen.

Für die Installation einer Gasheizung benötigt Ihr Heizungsinstallateur eine Konzession. Erkundigen Sie sich schon beim Einholen von Offerten nach der Konzession, damit unsere Abnahmekontrolle später reibungslos verläuft. Eine Liste der konzessionierten Heizungsinstallateure in der Region erhalten Sie bei uns.

Sicherheitskontrolle Erdgas

Die erste Sicherheitskontrolle erfolgt bei Wohnbauten nach 14 Jahren. Alle weiteren sieben Jahre führen wir bei Ihren Gasinstallationen eine periodische Sicherheitskontrolle durch. So überprüfen wir die Dichtheit der Installationen und alle Anlagenteile, die für einen sicheren Betrieb Ihrer Gasheizung relevant sind. Sie brauchen sich nicht um die Sicherheitskontrolle zu kümmern: Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn sie fällig ist, und vereinbaren mit Ihnen einen Kontrolltermin. Stellen wir bei der Kontrolle Mängel fest, sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich, diese in einer vorgegebenen Frist durch einen konzessionierten Installateur beheben zu lassen.

Abnahmekontrolle Wasser

Wenn Sie ein neues Haus bauen oder Ihr bestehendes umbauen, stellen wir schon vor Baubeginn sicher, dass die Wasserinstallationen korrekt geplant sind. Ihr Sanitärinstallateur übermittelt uns dazu eine Installationsanzeige. Diese enthält Informationen zu Verlauf und Dimensionierung Ihrer Leitungen sowie zu den geplanten Armaturen. Wir prüfen die Installationen, damit die Dimensionierung stimmt und keine Druckverluste auftreten. Nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind, führen wir bei den Wasserinstallationen eine Abnahmekontrolle durch. Die schriftliche Anmeldung dafür erledigt wiederum Ihr Sanitärinstallateur. Unsere Empfehlung: Beauftragen Sie einen konzessionierten Installateur, da er alle Abläufe und Vorschriften bestens kennt. Eine Liste der konzessionierten Sanitärinstallateure können Sie bei uns verlangen.

Sicherheitskontrolle Wasser

Für Wasserinstallationen sind keine periodischen Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Umso wichtiger ist es, dass Sie uns jede Änderung an Ihren Installationen melden, die Sie selbst vornehmen oder in Auftrag geben – auch wenn kein grösserer Umbau vorliegt. So können wir überprüfen, ob alle Anpassungen den geltenden Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) entsprechen. Beauftragen Sie mit Änderungen immer einen konzessionierten Sanitärinstallateur, da er die Richtlinien kennt und melden Sie uns allfällige Mutationen.

Abnahmekontrolle Strom

Für einen Neubau oder einen Umbau benötigen Sie als Hauseigentümer meist eine Installationsanzeige durch einen Elektroinstallateur gemäss den geltenden Werkvorschriften (WV BE/JU/SO) und Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). In den NIV wird auch geregelt, wer welche Arbeiten ausführen darf. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Elektriker in Verbindung.

Bevor Sie die elektrischen Installationen in Ihrem neuen oder umgebauten Haus erstmals nutzen dürfen, führt Ihr Elektroinstallateur eine Schlusskontrolle durch und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll fest. Das Original dieses Nachweises bleibt bei Ihnen, eine Kopie wird uns zugestellt. In der Regel erledigt das Ihr Installateur, sprechen Sie sich mit ihm ab. Handelt es sich um ein Objekt mit einer Kontrollperiode von zehn Jahren oder weniger, müssen Sie mit der Abnahmekontrolle ein unabhängiges Kontrollunternehmen beauftragen.

Sicherheitskontrolle Strom

Um Sicherheitsmängel zu erkennen, ist bei den elektrischen Installationen eine periodische Sicherheitskontrolle vorgeschrieben. Bei Wohnbauten erfolgt sie alle 20 Jahre (Kontrollperioden gemäss NIV). Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn in Ihrem Gebäude eine Kontrolle erforderlich ist, und nennen Ihnen einen Termin, wann Sie uns den neuen Sicherheitsnachweis spätestens einreichen müssen. Unser Tipp: Geben Sie die Sicherheitskontrolle frühzeitig in Auftrag, damit genügend Zeit bleibt, um allfällige Mängel zu beseitigen.

Mit der Sicherheitskontrolle müssen Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen beauftragen. Stellt es Mängel an Ihren elektrischen Installationen fest, sind Sie als Hauseigentümer dafür verantwortlich, sie beheben zu lassen. Liegen keine Mängel vor, erstellt das Kontrollunternehmen einen Sicherheitsnachweis. Das Original dieses Dokuments bleibt bei Ihnen, eine Kopie senden Sie uns zu. Meist erledigt das Ihr Kontrollunternehmen selbst. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, so müssen wir die Durchsetzung der periodischen Kontrolle dem Eidg. Starkstrominspektorat weitergeben (gem. Artikel 36 NIV). Bei einem Schadenfall bestätigt der Sicherheitsnachweis, dass die gesetzlichen Prüfungen vorgenommen wurden und Ihre elektrischen Installationen zu diesem Zeitpunkt allen gültigen Normen und Vorschriften entsprachen.

Als Energieversorger sind wir verpflichtet, die Elektroinstallationen in unserem Netzgebiet stichprobenartig zu prüfen. Deshalb kann es vorkommen, dass sich nach Abschluss der Arbeiten ein von uns beauftragtes Kontrollunternehmen bei Ihnen meldet, um diese Stichprobenkontrolle durchzuführen. Bitte gewähren Sie dem Kontrolleur Zugang zu den Elektroinstallationen.

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