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Windpark Grenchenberg

Einheimisch und unerschöpflich: Mit dem Windpark leistet die SWG einen wichtigen Beitrag zur sicheren und erneuerbaren Energieversorgung in der Schweiz. Der auf dem Grenchenberg gewonnene Strom entspricht rund zwei Dritteln des Bedarfs aller Grenchner Haushalte und Gewerbebetriebe.

 

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Kategorie: "Stromrechnung"

Publish date:
1990-01-01 01:00:00

Nachhaltig in die Zukunft

Vom Windpark auf dem Grenchenberg profitieren alle. Er trägt dazu bei, dass der Anteil an einheimischer, erneuerbarer Energie in der Schweiz weiter steigt, und liefert wertvollen Winterstrom. Gleichzeitig stellt der Windpark ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Grenchen dar: Ein Grossteil des Auftragsvolumens für Planung, Bau und Unterhalt wird an regionale Firmen vergeben.

Wertvoller Winterstrom

Die Windenergie ergänzt Wasserkraft und Solarenergie optimal. Denn zwei Drittel des Windstroms fällt im Winterhalbjahr an – also dann, wenn er am meisten gebraucht wird.

  • Die Windenergie ist eine verlässliche Energiequelle.

  • Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsicherheit und ist systemrelevant.

  • Dank der Kombination aus Wind-, Solar- und Wasserstrom kann sich die Schweiz mit einheimischem und CO2-freiem Strom versorgen.
Grenchen profitiert

Windkraft Grenchen stärkt die Region nachhaltig. Denn die finanzielle Wertschöpfung kommt der Stadt Grenchen zugute – und damit der ganzen Bevölkerung.

  • Der Windpark gehört der SWG – einem Unternehmen der Stadt Grenchen.
  • Der finanzielle Ertrag des Windparks wirkt sich positiv auf die Gewinnausschüttung der SWG an die Stadt aus.
  • Zusätzlich profitieren einheimische Firmen von Aufträgen für Planung, Bau und Unterhalt. 

 

Sorgfalt als Prinzip
Der Windpark steht für Qualität und Nachhaltigkeit. Denn genauso sorgfältig wie er geplant wurde, wird ihn die SWG betreiben – mit Rücksicht auf Mensch, Natur und Landschaft.

  • Die SWG ist Bauherrin und Betreiberin des Windparks.
  • Dabei trägt sie allen Dimensionen von Nachhaltigkeit Rechnung.
  • So wird der Windpark zu einem sichtbaren Zeichen für das verantwortungsvolle Handeln der SWG.
Strom vom Hausberg
Mit dem Windpark engagiert sich die SWG für eine nachhaltige Zukunft. Denn er produziert erneuerbaren Strom für bis zu 7000 Haushalte – und dies 30 Jahre lang.

  • Windkraft Grenchen bringt die erneuerbaren Energien in der Region voran.
  • So nimmt die SWG ihre Verantwortung als Energieversorgerin wahr.
  • Zusätzlich stärkt sie ihre Position als Stromproduzentin.
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Wie aus Wind Strom wird

Wie funktioniert die Umwandlung von Windenergie in Strom eigentlich genau? Und was hat das mit einem Velodynamo zu tun? In diesem Video erfahren Sie, wie der Wind vom Grenchenberg in Ihre Steckdose gelangt – kompakt und verständlich erklärt.

Bekenntnis zum Windpark

Die SWG setzt auf erneuerbare Energie. Deshalb will sie auf dem Grenchenberg bis 2029 einen Windpark mit einer Gesamtleistung von 16 MW und einer erwarteten jährlichen Produktion von rund 30 GWh realisieren. Die Nutzungs­planung für die vier Windenergie­anlagen ist genehmigt. Zudem kann der Windpark auf eine breite Abstützung zählen: Die Bürgergemeinde Grenchen und die Burgergemeinde Lengnau als Grund­eigentümerinnen sowie die Stadt Grenchen und der Kanton Solothurn stehen hinter dem Projekt.

Daten und Fakten

Nennleistung gesamt 16 MW
Stromproduktion (netto*) rund 30 GWh pro Jahr
Mittlere Windgeschwindigkeit 24-26 km/h (6.5-7.1s) auf Nabenhöhe
Investition ca. 34 Mio. CHF
Baubeginn 2027
Betriebsaufnahme 2029
*nach Berücksichtigung der generellen Unsicherheit und betrieblichen Einschränkungen.

swg-windkraftanlage-grafik

Natur und Landschaft schützen

Dem Natur- und Landschaftsschutz misst die SWG beim Windpark auf dem Grenchenberg höchste Priorität bei. Der Windpark fügt sich gut ins Landschaftsbild ein und beeinträchtigt keine Natur­schutz­gebiete. Windenergieanlagen beanspruchen wenig Boden. Dieser lässt sich weiterhin landwirtschaftlich und touristisch nutzen.

Alle Standorte der Windenergieanlagen liegen innerhalb der vom Kanton Solothurn in der Richtplanung ausgeschiedenen Potenzialgebiete für Windparks. Die SWG hat den Anspruch, den heutigen Zustand der künftigen Standorte beizubehalten. Am Ende ihrer Nutzungszeit hinterlassen die Windenergieanlagen weder Spuren in der Landschaft noch umweltschädliche Abfälle. Sie lassen sich vollständig rückbauen und rezyklieren.

In Zeiten mit hohem Aufkommen an Vögeln oder Fledermäusen werden die Windenergieanlagen abgeschaltet, um das Risiko von Kollisionen mit den Rotorblättern zu vermindern. Zudem wird mit der Extensivierung der Sömmerungsweiden auf dem Obergrenchenberg der Lebensraum für mehrere heimische Brutvögel und Fledermäuse aufgewertet. Davon profitieren unter anderem die auf dem Grenchenberg ansässigen Heide- und Feldlerchen.

Der von den Windenergieanlagen gewonnene Strom wird über das neue Unterwerk Untergrenchenberg ins Netz eingespeist. Die Stromleitungen zwischen den Anlagen und dem Unterwerk verlaufen unterirdisch, ebenso die Stromleitung den Berg hinab nach Grenchen.

Standorte Windenergieanlagen und Unterwerk

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Koordinaten: 47.222744, 7.369521
Anlagehöhe: max. 160 m
Rotorblattlänge: max. 61 m
Leistung: 4 MW

Koordinaten: 47.225868, 7.374257
Anlagehöhe: max. 160 m
Rotorblattlänge: max. 61 m
Leistung: 4 MW

Koordinaten: 47.226635, 7.378956
Anlagehöhe: max. 160 m
Rotorblattlänge: max. 61 m
Leistung: 4 MW

Koordinaten: 47.223138, 7.382512
Anlagehöhe: max. 160 m
Rotorblattlänge: max. 61 m
Leistung: 4 MW

Um die erzeugte Energie der vier Anlagen ins Tal ableiten zu können, ist auf dem Untergrenchenberg eine 50/16kV-Schaltanlage (UW Untergrenchenberg) vorgesehen. Die Windenergieanlagen speisen mit 16kV in das neue Unterwerk ein. Dieses transformiert den Strom von 16 auf 50 kV, welcher vom Untergrenchenberg durch ein erdverlegtes Kabel zum UW Schmelzi in Grenchen führt. Von da wird der Strom ins Verteilnetz eingespiesen.
swg-windpark-tiefmatt Windpark Tiefmatt

Eine Investition in die Zukunft

Mit dem Windpark bekräftigt die SWG ihren eingeschlagenen Weg in eine nachhaltige Energiezukunft. Sie steigert ihre Eigenproduktion und stellt deutlich mehr Strom aus erneuerbarer Energie her. Windenergie hat eine hervorragende Ökobilanz: Sie amortisiert sich energetisch bereits nach einem halben Jahr.

Projektplan –Schritt für Schritt zum Ziel

1. Machbarkeitsphase (2008 bis 2011)
In einem ersten Schritt wird anhand von Windmessungen und einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob sich das Gebiet des Grenchenbergs für die Realisierung eines Windparks überhaupt eignet. Die Beurteilung fällt positiv aus. Der Festsetzung im kantonalen Richtplan steht nichts mehr im Wege.

2. Projektentwicklungsphase (2012 bis 2026)
Als Nächstes folgen die Projektierung und der Nachweis der Umweltverträglichkeit. Des Weiteren passt die Stadt Grenchen die Nutzungsplanung an und die SWG reicht das Baugesuch ein. Schliesslich genehmigt das Bundesgericht die Nutzungsplanung. Nun ist noch die Bewilligung die Baugesuchs erforderlich.

3. Realisierungsphase (ab 2027 bis 2028)
Sofern die vorherigen Schritte erfolgreich verlaufen, kann der Windpark auf dem Grenchenberg voraussichtlich ab 2027 gebaut werden.

4. Betriebsphase (ab 2029)
Die Produktion von erneuerbarem Strom beginnt. Mit der gewonnenen Windenergie leistet die SWG einen wichtigen Beitrag für eine sichere und nachhaltige Stromversorgung in der Schweiz – und gegen die drohende Winterstromlücke.

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Chronik – die Entstehung des Windparks Grenchenberg

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    03.08.26

    Bundesgericht sichert Status quo bis zum Entscheid

    • Das Bundesgericht hat der Beschwerde von Helvetia Nostra aufschiebende Wirkung erteilt. Bis zum Urteil dürfen keine Bauarbeiten am Windpark Grenchen erfolgen. Die Massnahmen auf den Ersatzflächen für die Heidelerche können jedoch wie geplant umgesetzt werden.

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    20.05.26

    Verwaltungsgericht weist Beschwerden ab

    • Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat die Beschwerden gegen das Baugesuch für den Windpark Grenchenberg abgewiesen und die vom Kanton erteilte Baubewilligung bestätigt.

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    05.12.24

    Bau- und Justizdepartement bewilligt Projektänderungen Baugesuch

    • Kanton weist die zwei Einsprachen ab

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    27.05.24

    Stadt Grenchen überstellt Dossier zu Projektänderungen Baugesuch an Kanton

    • Gemäss «Windexpress» ist neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    01.02.24

    Verfahrensänderungen gemäss «Windexpress» treten in Kraft

    • Vereinfachung der Verfahren für Windenergieprojekte von nationalem Interesse mit rechtskräftiger Nutzungsplanung (Art. 71c EnG)

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    13.04.23

    Stadt Grenchen publiziert Projektänderungen Baugesuch

    • Projektänderungen aufgrund Bundesgerichtsurteil erforderlich

    • Zwei Einsprachen gegen Projektänderungen von Helvetia Nostra und Vogelschutzverbänden

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    24.11.21

    Bundesgericht geht zum Teil auf Beschwerde der Vogelschutzverbände ein

    • Bundesgericht bewilligt vier der sechs geplanten Windenergieanlagen

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    28.01.20

    Bau- und Justizdepartement weist Beschwerden gegen Baubewilligung ab

    • Kanton weist die beiden Beschwerden ab

    • Vogelschutzverbände ziehen Beschwerde an die nächste Instanz weiter
    • Verwaltungsgericht sistiert Verfahren, bis Bundegerichtsentscheid vorliegt 
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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    07.01.19

    Stadt Grenchen erteilt Baubewilligung

    • Die Baubewilligung für die sechs Windenergieanlagen und die notwendige Erschliessung wird erteilt (vorbehältlich rechtskräftiger Nutzungsplanung) und sämtliche Einsprachen abgewiesen resp. mangels Legitimation nicht darauf eingetreten

    • Gegen den Beschluss erheben die Vogelschutzverbände und Pro Natura Beschwerde

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    17.09.18

    Verwaltungsgericht weist Beschwerde der Vogelschutzverbände ab

    • Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil u. a. zum Schluss, die Interessen des Vogel- und Fledermausschutzes seien korrekt berücksichtigt worden, und stützt damit den RRB

    • Beschwerdeführer fechten Entscheid vor Bundesgericht an 

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    04.07.17

    Regierungsrats genehmigt Nutzungsplanung (RRB 2017/1238)

    • Regierungsrat des Kantons Solothurn genehmigt die Nutzungsplanung mit UVP und erteilt die Rodungsbewilligung für den Windpark

    • Die dagegen erhobene Beschwerde der Vogelschutzverbände SVS/BirdLife Schweiz und VVSO wird abgewiesen

    • Gegen den Beschluss erheben die Vogelschutzverbände Beschwerde beim Verwaltungsgericht
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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    10.01.17

    Regierungsratsbeschluss zur Beschwerdelegitimation «Pro Grenchen» (RRB 2017/58)

    • Regierungsrat tritt wegen fehlender Legitimation nicht auf Beschwerde des Vereins «Pro Grenchen» ein

    • Das Bundesgericht stützt den Entscheid in seinem Urteil vom 20.04.2018 (BGE 1C_263/2017)

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    12.11.15

    Publikation Baugesuch

    • Während der 14-tägigen Auflage (bis 25.11.2015) gehen sechs Einsprachen ein

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    30.06.15

    Gemeinderat beschliesst Nutzungsplanung

    • Sämtliche Einsprachen werden abgewiesen (2 Einsprachen zurückgezogen)

    • Gegen den Beschluss werden 5 Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    11.10.14

    Öffentliche Auflage Nutzungsplanung (inkl. UVP und Nebenbewilligungen)

    • Gemeinderat der Stadt Grenchen beschliesst einstimmig die Planauflage

    • Im Rahmen der Auflage (bis 10.11.2014) gehen 14 Einsprachen ein

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    01.01.12

    Projektierung, Kantonale Vorprüfung und Mitwirkung (bis 2014)

    • Stellungnahmen Kanton zur 1. Vorprüfung (inkl. Anhörung Kanton Bern)

    • Öffentliche Mitwirkung im September 2013

    • Bestätigung Projektdossier durch Kanton und Gemeinde im Juni 2014 (2. Vorprüfung)

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    01.01.09

    Machbarkeitsprüfung und Vorprojekt (bis 2014)

    • Positive Stellungnahmen Kanton zu UVPV/Pflichtenheft

    • Projektmachbarkeit bestätigt und Projektentscheid VR SWG

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    01.01.09

    Richtplanänderung Kanton Solothurn (bis 2014)

    • Genehmigung durch Regierungsrat im Frühling 2009

    • Grenchenberg als einer von fünf Windstandorten im Kanton Solothurn festgelegt

    • Genehmigung Richtplananpassung durch UVEK im Juni 2011

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    01.01.08

    Windpotenzialstudie Kanton Solothurn

    • Grenchenberg als prioritäres Gebiet mit sehr guter Eignung ausgewiesen

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    Publish date:
    1990-01-01 01:00:00
    01.01.07

    SP-Postulat zur Windkraft durch Gemeinderat als erheblich erklärt

    • Prüfung Gebiet Grenchenberg als möglicher Standort für einen Windpark

    • Start Windmessungen

    • Beginn Zusammenarbeit mit Bürgergemeinden Grenchen und Lengnau

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    «Der Windpark ist das wichtigste Projekt der SWG. Progressiv und umwelt­schonend – genau dafür setzen wir uns als regionale Energie­ver­sorgerin ein.»

    – Philipp C. Schnidrig, Verwaltungsratspräsident der SWG

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    In der SWG Poscht finden Sie spannende Artikel zum Thema Windpark. 

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    Pascal Kocher

    Projektleiter Windkraft
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